Zahnimplantate

Behindertenbehandlung: Barrierefrei zum Zahnarzt

Behinderte: Kein Handycap für Zahnbehandlung in Kleinmachnow bei Berlin (Potsdam Mittelmark)

Der medizinische Fortschritt, frühe Diagnose- und Fördermaßnahmen und schließlich die Alterspyramide, sie alle sind die Ursache dafür, dass in Deutschland soviele Menschen mit einer Behinderung leben wie nie zuvor.Sie brauchen nicht nur eine umfassende Betreuung und medizinische Versorgung - auch die Behandlung all der Menschen, die aufgrund ihres Handicaps nicht eigenverantwortlich für ihre Mundgesundheit eintreten können, wird stark eingefordert.

Rollstuhl

 BarrierefreiBarrierefrei zum Zahnarzt !
Körperlich und/oder geistig behinderte Menschen zählen auf Grund ihrer verminderten motorischen und/oder intellektuellen Fähigkeit zur Durchführung einer adäquaten Mundhygiene zur Hochrisikogruppe für Karies- und Parodontalerkrankungen. Mangelndes Hygienebewusstsein mit geringer pflegerischer Aufmerksamkeit, eine häufig erhöhte Verweildauer der Nahrung in der Mundhöhle in Folge orofazialer Fehlfunktionen sowie von der Norm abweichende Essgewohnheiten treten als Risikofaktoren zusätzlich auf. Aus gesundheitlichen wie ärztlich-ethischen Gründen muss neben der Rehabilitation besonders der Prävention mehr Beachtung geschenkt werden. Neben der Durchführung regelmäßiger professioneller Zahnreinigungen ist die Anwendung zusätzlicher präventiver Maßnahmen entsprechend des spezifischen Risikos unabdingbar. Lebenslang tragen Angehörige und Betreuer auf diesem Gebiet eine große Verantwortung, da Menschen mit Behinderungen oft nicht in der Lage sind, ihre Zähne so zu pflegen, dass sie gesund bleiben. Alle Bemühungen sind nur dann sinnvoll, wenn es gelingt, diesem Personenkreis das Verständnis und die Fähigkeiten zu vermitteln, die angebotene Hilfe zu nutzen. Viele Menschen mit Behinderungen können wegen mangelnder Kooperativität nicht adäquat zahnärztlich versorgt werden, oft müssen Behandlungen deshalb in kostenintensiven und aufwendigen Intubationsnarkosen durchgeführt werden.

Die Fachzahnarztpraxis von Dr. Frank Seidel stellt sich dieser Herausforderung, wohl wissend, dass hierfür ein besonders hoher Zeitaufwand und besondere Fürsorge notwendig ist.

Behandlungsgrundsätze für behinderte Patienten:

Für die zahnmedizinische Betreuung sowie die zahnärztliche Behandlung von Personen mit Behinderungen gelten in unserer Zahnarztpraxis folgende Grundsätze:

1. Wegen der in der Regel komplexen medizinischen Befunde erfordert die zahnmedizinische Betreuung von Personen mit Behinderungen in überdurchschnittlichem Maße eine intradisziplinäre Zusammenarbeit der verschiedenen zahnmedizinischen Fachgruppen und eine interdisziplinäre Kooperation der verschiedenen ärztlichen Disziplinen und der nichtärztlichen Berufsgruppen.

2. Im Grundsatz darf sich das Ergebnis der zahnmedizinischen Versorgung von Patienten mit Behinderungen nicht von dem eines Patienten ohne Behinderungen unterscheiden. Dies gilt sowohl für restaurative, endodontische, parodontologische, prothetische, kieferorthopädische als auch für zahnärztlich-chirurgische und kieferchirurgische Maßnahmen. Hierfür kann es erforderlich sein, bei Personen mit Behinderungen Abweichungen von der bei Personen ohne Behinderungen üblicherweise durchgeführten Therapie vorzunehmen. Derartige Abweichungen bedürfen einer Begründung.

3. Zur Unterstützung der sozialen Integration von Patienten mit Behinderungen sollte die Indikationsstellung für zahnärztliche Therapien und deren Durchführung auch bei dieser Bevölkerungsgruppe nicht nur funktionelle, sondern auch ästhetische Gesichtspunkte einbeziehen.

4. Die Indikationsstellung für die Behandlung in ambulanter Vollnarkose und Sedierung ist bei umfangreichen zahnärztlichen und chirurgischen Zahnsanierungen obligat.Hierfür sollte im Vorfeld die Kostenübernahme der Krankenkasse eingeholt werden.


5. Vorsorge, Prophylaxe und Nachsorge
Zur Aufrechterhaltung der therapeutischen Erfolge und der langfristigen Erhaltung der Gebissfunktionen ist es unverzichtbar, gerade bei Personen mit Behinderungen in risikoadäquaten Zeitabständen eine zahnärztliche Nachsorge in Verbindung mit zahnmedizinisch-präventiven Maßnahmen durchzuführen. Darüber hinaus bedürfen Personen mit Behinderungen zum langfristigen Erhalt der Gebissfunktionen vielfach einer regelmäßigen fachkundigen Unterstützung und Hilfestellung durch die Angehörigen und/oder die betreuenden Mitarbeiter aus beruflichen, medizinischen, pädagogischen und sozialen Einrichtungen. Hierfür müssen letztere die Gelegenheit erhalten, fachkundig geschult beziehungsweise weitergebildet zu werden.

Links für Patienten mit Behinderung:

www.myhandycap.de www.behinderte-kinder.de
www.lebenshilfe.de www.behinderte-menschen.de
www.handicap-netzwerk.de  www.pbvev.de

Möchten Sie mehr über die Möglichkeiten über die Behandlung von Behinderten in Narkose oder Tiefschlaf erfahren? Dann rufen Sie uns jetzt an und vereinbaren Sie einen Termin für ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch:

Dr.med.dent. Frank Seidel, Zahnarzt für Oralchirurgie, TSP Implantologie
Tel.: 033203 - 85200, 14532 Kleinmachnow bei Berlin (Potsdam Mittelmark)


Letzte Aktualisierung dieser Seite: 14.10.2009
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Adresse:
Dr.med.dent. Frank Seidel
Zahnarzt für Oralchirurgie
TSP Implantologie
Förster - Funke - Allee 104
14532 Kleinmachnow-Berlin
Tel.:  03 32 03-85 200
Notruf: 0174-1610060

Anmeldung:
Montag-Freitag
08.00 - 20.00 Uhr
Samstag
08.00 - 13.00 Uhr