Teilkrone
Teilkrone - Kassenleistung oder Privatleistung?
Was ist nun eine Teilkrone und wann ist sie Kassenleistung oder Privatleistung beim Zahnarzt ?
Die Schonung und Erhaltung natürlicher und intakter Zahnhartsubstanz hat Vorrang vor der Versorgung mit Zahnersatz wie einer Zahnkrone.
Die Abrechnungsbestimmung für die Kassenleistung einer metallischen Teilkrone lautet:
Die Präparation einer Teilkrone erfordert die Überkupplung aller Höcker eines Zahnes. Die Präparation einer Teilkrone ist überwiegend supragingival und bedeckt die gesamte Kaufläche und somit sämtliche Höcker des Zahnes. Somit sorgen diese widersprüchlichen Aussagen immer wieder zur Diskussion und Verwirrung mit dem Begriff Teilkrone, weil es insgesamt drei unterschiedliche Definitionen gibt:
1. Abrechnungstechnisch in der GKV (BEMA)
2. Gebührentechnisch nach der privatrechtlichen Abrechnung (GOZ)
3. Zahnmedizinisch - fachlich (z.B. gemäß der Kommission für Fachfragen der ZÄK - Nordrhein)
zu 1.
Die Teilkrone wird durch die Leistungsbeschreibung, die Abrechnungsbestimmungen, den Festzuschuß und die Richtlinien für Zahnersatz definiert. Folgende Eigenschaften hat dann die Teilkrone:
-rein metallisch, überwiegend supragingivale Präparartion, Präparation der mesialen und distalen Approximalfläche, Überkupplung aller Höcker des Zahnes, konventioniell zementiert unjd gesamte und sämtliche Höcker bedeckt.
zu 2.
Jede davon abweichende Version einer Teilkrone - etwa eine vollkeramische, adhäsiv festgesetzte - stellt keine GKV-Regelversorgung nach 20c Bema dar, sondern nämlich eine gleichartige Versorgung. Sie darf hier nicht mit dem Kommentar zu einer metallischen Teilkrone von Lieboldt und Wissing , woran sich meist der Gutachter der Krankenkasse festhält, gleichgesetzt werden. In diesem Fall rechnet der Behandler die GOZ Ziffer 222(ggf mit Erhalt des Festzuschusses) ab. Definition in 222 GOZ beschreibt: " eine Teilkrone mit Retentionsrillen oder Kasten oder mit Pinledges einschließlich der Rekonstruktion der gesamten Kaufläche." Im Unterschied zu Einlagefüllungen muss bei einer Teilkrone mindestens ein Höcker überkappt werden. Ein Onlay ist daher nach seiner Art eine Teilkrone, keine Einlagefüllung(Inlay).
Vergleicht man nun die Aussagen des Bema und der GOZ miteinander kristallisieren sich folgende Unterschiede heraus: Die gesamte Kaufläche wird in beiden Fällen ersetzt. In der GKV- Version werden zusätzlich alle Höcker des Zahnes überkuppelt, auch wenn sie nicht zur eigentlichen Kaufläche gehören. Also die gesamte anatomische Okklusalfläche. Die ist ein vehemmter Widerspruch im Sinne der Schonung noch gesunder Zahnsubstanz im Sinne des gesetzlichen Behandlungsauftrages.Gemäß GOZ wird nur die funktioniell definierte Kaufläche überkuppelt. Die Kaufläche wird auch durch die Verzahnungssituation bestimmt: In Regelverzahnung gehört z.B. der vestibuläre Anteil der bukkalen Höcker der oberen Seitenzähne nicht zur eigentlichen Kaufläche. A.Meurer (1990) schrieb in ihrem Kommentar: " Im Unterschied zu Einlagefüllungen müssen bei Teilkronen die tragenden Höcker und die an der Kaufläche beteiligten Zahnflächen vollständig ersetzt werden. " Ernüchterndes Fazit: Eine GKV - Teilkrone nach Ziffer 20c BEMA verlangt u.U. eine radikale und meist nicht erforderliche Substanzopferung als eine GOZ-Teilkrone am selben Zahn.
zu 3. Zahnmedizinisch - fachliche Definition einer Teilkrone:
" Die Übergänge zwischen Einlagefüllung und Teilkrone bzw. Teilkrone und Vollkrone sind gerade bei der Adhäsivtechnik fließend. Keramische Teilkronen werden heute schon mittils CAD-CAM Verfahren wie z.B. dem Cerec hergestellt. Die wesentlichen zahnmedizinischen Merkmale dieser Restaurationsform sind die Innenretention sowie in unterschiedlichem Ausmaß die äußere Umfassung der klinischen Krone. Hier ist eine Außenrtention bereits gegeben, wenn ein Höcker eines Seitenzahnes vollständig ganz-oder teilweise restauriert wird. Solche Restaurationsformen sind dann definitionsgemäß eine Teilkrone. (lt Kommision für Fachfragen der Zahnärztekammer Nordrhein)
Wo liegt aber die Abgrenzung für für die Teilkronenpräparation ?
Bei sehr breiten Kavitäten kann der stabilisierende Effekt, der adhäsiven Restaurationen in Hinblick auf Erhöhung der Frakturresistenz und Höckerstabilisierung zugeschrieben wird, Grenzen erreichen. Ausgedehnte Inlayrestaurationen weisen klinisch mit zunehmender Verweildauer deutliche Verschleißerscheinungen am Restaurationsrand und eine Zunahme marginaler Verfärbungen sowie Randfrakturen in Keramik und Schmelz auf. Dieser Fakt spricht bei breiten, intrakoronalen Defekten für die Einbeziehung geschwächter Höcker in die Präparation und die Restauration mit einer Teilkrone. Die Präparationsplanung für eine Teilkrone erfolgt dabei immer individuell, auf den Einzelfall und die Ausdehnung des ursprünglichen Defektes bezogen. Eine standardisierte Präparation wie bei Teilkronen aus Metall ist nur begrenzt möglich, da die Präparation vorzugsweise defektorientiert geplant werden kann und somit eine hohe Variationsbreite aufweist.
Teilkronenpräparation:
Erste Präparationsrichtlinien für die Teilkrone leiteten sich von der eher makro-reteniv orientierten Präparation für Goldteilkronen unter Verzicht auf einen Federrand ab. Bei Enbeziehung der Höcker in die Präparation wurde zunächst eine Überkupplung mit Stufenpräparartion propagiert. Demgegenüber steht heute eine adhäsiv orientierte Präparartion, die durch die bloße horizontale Reduktion geschwächter Höcker ein wesentlich substanzschonenderes Vorgehen erlaubt und der mikro-retentiven Befestigung adhäsiver Restaurationen Rechnung trägt. Folgende Kriterien sollten bei der Frage nach der Einbeziehung von sogen. Höckern in die Präparation berücksichtigt werden:
1. Ausdehnung des intrakoronalen Defektes
2. Horizontale Infrakturen
3. Fehlende Dentinunterstützung
4. Okklusion und Artikulation
Literatur und Quellen zum Thema Teilkrone :
Vollkeramische Restaurationen im Front- und Seitenzahnbereich, Abboud, Marcus, Die Quintessenz 54 (2003), Nr. 12, Seite 1295 - 1302, WQuintessenz-Verlag Berlin
Efficient Dynamic Registration Technique Using Metalbite Presented with a Cerec 3D Partial Crown: A Case Descripton
Rationelle dynamische Registrattechnik am Beispiel einer Cerec 3D-Teilkrone unter Verwendung von Metal-Bite: Eine Fallbeschreibung, Fritsche, G., International Journal of Computerized Dentistry 10 (2007), Nr. 1, Seite 93 - 97, Quintessenz-Verlag Berlin
Teilkrone aus Keramik - Ein Therapiekonzept im Fluss.Federlin, M., Thonemann B., Schmalz G. ZWP 10/2011
Zahnkronen. Dies steht allerdings im Gegensatz zur Abrechnungsbestimmung Nr.3 zur 20c (metallische Teilkrone) des BEMA 2004 und wird zur Zeit von den Krankenkassen favourisiert.Rufen Sie uns jetzt an und vereinbaren Sie einen Termin für ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch:
Dr.med.dent. Frank Seidel, Zahnarzt für Oralchirurgie, TSP Implantologie Tel.: 033203 - 85200, 14532 Kleinmachnow bei Berlin (Potsdam Mittelmark)
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