Zahnimplantate

Krankenkasse

Krankenkasse als Träger der Krankenversicherung

Die Krankenkassse bietet einen Versicherungsschutz des Patienten vor Verletzungen und Krankheit. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es die gesetzliche und private Krankenversicherung.

So gilt gilt hier die Sozialversicherungspflicht. Das heißt, das sich jeder deutsche Staatsbürger bei einer Krankenkasse versichern lassen muss. In der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Versicherungsbeiträge nach dem Bruttoeinkommen berechnet. In der privaten Krankenkasse erfolgt die Beitragsrechnung nach der Versicherungsleistung und dem Lebensalter.

So deckt die private Krankenkasse mehr Behandlungsmöglichkeiten für Verletzungen und Krankheiten ab, als die gesetzliche Krankenversicherung.  Desweiteren bietet eine private Krankenkasse auch oft eine Vielzahl alternativer Heilmethoden (wie z. B. naturheilkundliche Behandlungen) an oder sehr moderne Therapiemethoden wie Zahnimplantate an, wobei ein gesetzlich Versicherter die gleichen Leistungen aus der eigenen Tasche bezahlen muss.

Die gesetzliche Krankenversicherung entstand schon im Jahre 1883 und ist somit die älteste aller Absicherungsmöglichkeiten. Aber wer ist eigentlich Krankenversicherungspflichtig?
Krankenversicherungspflichtig sind alle Auszubildenden und Rentenempfänger sowie Arbeiter und Angestellte bis zu einem Einkommen in Höhe der Versicherungspflichtgrenze (die entspricht der Jahresarbeitsentgeltgrenze; die 47 700,00 EUR im Jahr 2007 betrug). Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aufnahme der Beschäftigung. Die gesetzliche Krankenkasse ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit einer sogenannten Selbstverwaltung. In der gesetzlichen Krankenkasse sind ungefähr 50 Millionen Mitglieder versichert.

Die gesetzliche Krankenversicherung wurde als erste Leistung aus dem Bereich der Sozialversicherung von Bismarck eingeführt, um die Arbeitschaft für den Staat zu gewinnen.  Zunächst bestand die Versicherungspflicht in einer Krankenkasse nur für Bevölkerungsgruppen mit geringem Einkommen. Da zwei Drittel der Leistungen lohnabhängig waren, wurden die Beiträge lohnabhängig erhoben. Im Laufe der Zeit stieg der Anteil der lohnunabhängigen Leistungen stetig.

1911 erging das Versicherungsgesetz für Angestellte, das 1924 als Angestelltenversicherungsgesetz und 1957 durch das Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetz neu gefasst wurde. Damit wurde die Mitgliederbasis in der gesetzlichen Krankenkasse erweitert. Für Zielgruppen mit höherem Einkommen sowie für Selbstständige entwickelten private Krankenkassen Angebote mit niedrigem Einstiegsbeitrag. 

Aber wer trägt denn die Krankenversicherungen und welche Leistungen habe ich von meiner Krankenkasse zu erwarten?


Die Sozialversicherung ist für die Kranken- und Pflegeversicherung vor allem die Allgemeine Orts-Krankenkasse (AOK), die Ersatz-, Betriebs- und Knappschaftskrankenkasse.
Leistungen der Krankenkassen sind u. a.: Krankenhilfe (ambulante und stationäre ärztliche Behandlung, Arznei- und Heilmittel, Krankenhausaufenthalt), Krankengeld (zeitlich begrenzt), Gesundheitsfürsorge (Vorsorgeuntersuchungen), Mutterschaftshilfe, Familienhilfe (für erkrankte Familienangehörige der Versicherten). Die allgemeine Orts-Krankenkasse(AOK) besteht für abgegrenzte Territorien, die sich auf verschiedene Bundesländer erstrecken können.

Die Betriebs-Krankenkasse (BKK) können von Arbeitgebern mit mindestens 1000 Versicherungspflichtigen gegründet werden Die Innungs-Krankenkasse (IKK) können von Handwerksinnungen mit mindestends 1000 Mitgliedern gegründet werden. der Dachverband der Ersatzkassen (DAK, TKK, Barmer) entstanden aus Selbsthilfegruppen. Diese Differenzierung der Krankenkasse ist historisch gewachsen. Bei Schließung einer solchen Krankenkasse haftet ihr Dachverband. Schulden darf so eine Krankenkasse nicht machen.

Die gesetzliche Krankenkasse arbeitet nach dem Umlageverfahren, das heißt, sie zieht die Beiträge der Versicherten ein, die sie für sogenannte aktuelle Ausgaben benöitgt. Für das jahr 2008 wurden in Deutschland insgesamt 218 Krankenkassen gemeldet.

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Dr.med.dent. Frank Seidel, Zahnarzt für Oralchirurgie, TSP Implantologie   Tel.: 033203 - 85200, 14532 Kleinmachnow bei  Berlin (Potsdam Mittelmark)


Letzte Aktualisierung dieser Seite: 22.05.2009
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