Kosten für Zahnersatz
Wichtige Kosten-Faktoren für Ihren Zahnersatz
Kosten für Zahnersatz lassen sich nicht pauschalisieren und orientieren sich stets an dem Aufwand, der personal- und materialseitig beim Zahnarzt für Zahnersatz betrieben wird. Ob Sie sich nun für einen herausnehmbaren (Teil-/Vollprothesen, Teleskopprothese, Stegprothese) oder festsitzenden Zahnersatz (Kronen, Brücken, Inlays) entschieden haben: Es fallen aufgrund der unterschiedlichen Konstruktionsmerkmale (CAD-CAM-Frästechnik,Keramik,Kunststoff etc.) recht unterschiedliche Kosten an. Die wesentlichen Kosten-Parameter beim Zahnersatz sind die Kosten für das zahnärztliche Honorar, die Kosten für das zahntechnische Labor und letztendlich die Kosten für das Material, welches vom Labor verwendet wird.
Sicherlich wird es aufgrund ihres Gebisszustandes verschiedene Möglichkeiten für die Anfertigung von Zahnersatz geben. Eine genaue Kosten-Schätzung ist jedoch nur durch die Anfertigung eines sogenannten Heil-und Kostenplanes möglich, welchen sie von Ihrem Zahnarzt anfordern können. Wenn eine implantat-prothetische Rehabilitation erfolgen soll, ist eine Aufteilung des Heil-Kosten-Planes in eine chirurgische(Implantat-Kosten) und eine prothetische Planung sinnvoll.
Insgesamt entfallen im Durchschnitt nichteinmal 50% der Gesamt-Kosten vom Zahnersatz auf das zahnärztliche Honorar, den größten Anteil macht mit ca 60% die Kosten die zahntechnische Anfertigung des Zahnersatzes aus. Die Kosten für Zahnersatz variieren stark je nach Zahnlabor. Entsprechend hochwertige Arbeiten aus einem deutschen Meisterlabor haben Ihren Preis. Ausländische Zahnlabore bieten u.U. günsterigere Hersteller-Kosten für Ihren Zahnersatz an, bedenken Sie jedoch , dass eine individuelle Patientenberatung vor Ort und spätere Garantieübernahmen dort nicht gewährleistet werden können. Auch der Preisvergleich über Zahnersatz-Kosten in Internetportalen ist insgesamt als unseriös einzuschätzen, da ohne eine persönliche Begutachtung des Gebisszustandes durch den Zahnarzt ein spezifizierter Heil-und Kosten-Plan nicht erstellt werden kann.
Regelungen zu Zahnersatz – speziell zum Heil- und Kostenplan
Seit dem 1. Januar 2005 gelten neue Abrechnungsregeln beim Zahnersatz für gesetzlich versicherte Patienten. Ob der Zahnarzt nun eine Krone, Brücke, Prothese oder ein Implantat empfiehlt: Gesetzlich Krankenversicherte können die Behandlungsmethode "frei" für sich wählen. Für Zahnbehandlungen, die über eine Standardversorgung hinausgehen, müssen Patienten allerdings tiefer in die eigene Tasche greifen. Gesetzliche Krankenkassen zahlen abhängig vom Untersuchungsergebnis, dem so genannten Befund nur noch einen festen Zuschuss (Festzuschuss). Dieser Festzuschuss steht jedem Versicherten zu. Die restlichen Kosten muss er jedoch selbst tragen. Im allgemeinen gilt, desto hochwertiger die Zahnersatz-Versorgung, desto mehr trägt die Kosten der Patient selbst. So kann man dan zwischen einer Regelversorgung, gleichartigen Versorgung oder andersartigen Zahnersatz-Versorgung wählen. Grundsätzlich sollten Sie von Ihrem Zahnarzt wenigstens zwei Vorschläge von ein und derselben Gebissituation anfordern.
Wer nachweisen kann, dass er in den letzten fünf bzw. zehn Jahren mindestens einmal pro Jahr zur Vorsorgeuntersuchung(Prophylaxe) zum Zahnarzt gegangen ist, wird auch weiterhin mit einem Bonus von seiner Krankenkasse belohnt. Die Krankenkassen zahlen dann einen höheren Zusschuß zum Zahnersatz. Da bei Anfertigung von hochwertigem Zahnersatz nicht unerhebliche Eigenanteilskosten für den Patienten entstehen können empfiehlt es sich eine private Zahnzusatzversicherung abzuschließen.
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Dr.med.dent. Frank Seidel, Zahnarzt für Oralchirurgie, TSP Implantologie Tel.: 033203 - 85200, 14532 Kleinmachnow bei Berlin (Potsdam Mittelmark)
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TSP Implantologie
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