Zahnersatz aus dem Ausland – Qualität und Kostenvergleich
Im Rahmen des weltweiten Gesundheitstourismus stellt auch die zahnärztlich-prothetische Versorgung im Ausland für die Versicherten eine mögliche Alternative dar. Dies insbesondere vor dem Hintergrund steigender Eigenbeteiligungen im Inland und potentieller Kostenersparnisse durch eine Auslandsversorgung. Reiseveranstalter bieten bereits Kurzreisen/Gruppenreisen ins Ausland zur medizinischen Behandlungen an. Ausländische Zahnarztpraxen werben im Internet mit dem Motto „Wir sprechen Deutsch“.
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) begutachtet in zunehmendem Maße ausländischen Zahnersatz im Auftrag der Gesetzlichen Krankenkassen. Der folgende Beitrag fasst die Erfahrungen des MDK Rheinland-Pfalz für die Jahre 2006 und 2007 aktuell zusammen.
Qualität der Versorgung
Im Jahr 2004 wurde eine Studie des MDK Rheinland-Pfalz und des Instituts für medizinische Biometrie, Epidemiologie
und Informatik (IMBEI) der Universität Mainz zur Ergebnisqualität und Kosteneffektivität zahnärztlich-prothetischer
Versorgungen im (Nicht-EU-) Ausland publiziert. Diese kam zu dem Schluss, dass die angefertigten Arbeiten vor allem bei den festsitzenden Versorgungen qualitativ unzureichend und mit nicht unerheblichen Mängeln behaftet waren. Vor diesem Hintergrund wurde die retrospektive Datenerhebung der zahnprothetischen Versorgung im Ausland nach Einführung der befundbezogenenFestzuschüsse fortgeführt.
Bei den körperlichen Nachuntersuchungen durch die Gutachter des MDK Rheinland-Pfalz war ein Drittel der angefertigten Zahnersatzversorgungen mängelbehaftet,bei zwei Drittel davon wurde eine vollständige Neuanfertigung empfohlen. Dabei waren vor allem die in ihrer Ausführung relativ einfach gestalteten Versorgungen, insbesondere herausnehmbarer Zahnersatz, mängelfrei. „Abstehende“ Kronenränder, fehlender oder fehlerhafter Gegenbiss, fehlerhafte technische Ausführung und nicht erhaltungswürdige oder parodontal stark vorgeschädigte Pfeilerzähne waren die Gründe für die Empfehlung zur Neuversorgung . Der „ausländische“ Zahnersatz entsprach lediglich in zwei Drittel der Fälle den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses .
Es darf nicht nicht außer Acht gelassen werden, dass immerhin 45 %der Auslandsversorgungen nicht richtlinienkonform undmängelbehaftet waren und somit für diese VersorgungenKosten für Nachbesserungen bzw. Neuanfertigungen anfallen.Selbst wenn der Zahnarzt im Ausland die Kosten für die Nachbehandlung übernimmt, zahlt der Versicherte erneut die Anreise und Unterbringungskosten selbst. Im Streitfall kann es im Europäischen Ausland problematisch werden, seine Anforderungen juristisch durchzusetzen. In der Diskussion um ausländischen Zahnersatz muss berücksichtigt werden, dass es fraglich ist, wer die Mängel an dem im Ausland angefertigten Zahnersatz behebt und für die dabei entstehenden Kosten aufkommt. Deutsche Zahnärzte können eine Nachbesserung von Mängeln an „ausländischem Zahnersatz“ ablehnen, so lange es sich nicht um Notfallsituationen handelt. Auch die Gesetzliche Krankenversicherung ist nicht prinzipiell verpflichtet, Mängelkorrekturen zu bezahlen. Letztendlich trägt also der Versicherte das Risiko der Zahnersatzversorgung im Ausland selbst.
Dr.med.dent. Frank Seidel
Zahnarzt für Oralchirurgie
TSP Implantologie
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